Hallo liebe Strickerinnen und Stricke, liebe Weberinnen und Weber,
heute müssen wir uns mal mit einem nicht so prickelnden Thema beschäftigen, dass in letzter Zeit aber häufiger zu Verwirrung führt. Nämlich der genderten Mehrwertsteuergesetzgebung.
Grundsätzlich bezeichnet man ja die Mehrwertsteuer als eine "Verbrauchersteuer". Das heißt, diese Steuer schudlet der Verbraucher dem Finanzamt. Händler wie wir müssen diese Steuer einziehen und ans Finanzamt weiterreichen.
Nun ist es auch so, dass es innerhalb der EU keinen einheitlichen Mehrwertsteuersatz gibt, sondern in jedem Land ein anderer Steuersatz gilt. Wir kommen da mit 19% noch recht glimpflich davon. In anderen Ländern sind das bis zu 25%.
Bisher wurde immer der Mehrwersteuersatz des Landes herangezogen, der im Land des Rechnungsstellers gilt. Also in unserem Fall immer der Deutsche Mehrwertsteuersatz, auch wenn die Lieferung an einen Kunden ins Ausland geht. Und dieses Vorgehen ist ja streng genommen nicht korrekt. Wenn der Kunde z.B. in Dänemark ist, ist er dort Verbraucher und müsste eigentlich den dortigen Steuersatz entrichten.
Genau das wurde letztes Jahr steuerrechtlich korrigiert und seit dem 1.7. letzten Jahres muss die Mehrwertsteuer immer mit dem Steuersatz berechnet werden, der dem Lieferland entspricht. Deshalb ändern sich bei unseren Auslandslieferungen die Steuersätze entsprechend. Dass fällt vor allem dann auf, wenn man in Deutschland wohnt und sich ausnahmsweise mal eine Lieferung zum Urlaubsort schicken lässt. Ist leider so und wir haben da keinen Einfluss drauf.
Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu viel Steuer- und Gesetzeskram und hilft, zu verstehen, warum unsere Rechnungen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze ausweisen.
Jetzt aber wieder an die Nadeln und Webstühle und gutes Gelingen bei den Projekten.
Viele Grüße,
Ulrike Helfrich